Für uns ist es selbstverständlich, dass eine Beratung im Interesse des Mandanten auch die optimale Nutzung von gesetzlichen Gestaltungsspielräumen umfassen muss. Insbesondere bei Übernahme von Mandaten wird zuerst geprüft, ob der bisherige Status quo nicht gestalterisch verändert werden muss, um Verbesserungen zu erzielen.